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public:brandschutzschraenke:allgemeines

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Transport und Anlieferung

Allgemeine Hinweise zur Anlieferung von Brandschutzgehäusen der BSS-Serie

Klärung vor der Bestellung

  • Prüfung der baulichen Gegebenheiten und rechtlichen Vorgaben
  • Klärung der Verbringung vom Lieferort an den Verwendungsort

Bestellung und Liefertermin

  • Grundlage für die Bestellung des Brandschutzgehäuses ist das ausgefüllte und unterzeichnete Lieferformular
  • Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die Projektadresse
  • Bei Nichtabnahme können zusätzliche Lager- und Handlingskosten entstehen

Transport und Anlieferung

  • Lieferung erfolgt per Spedition nur bis Bordsteinkante
  • Verbringung zum Verwendungsort muss durch den Kunden bzw. Errichter organisiert werden (auch bei gebuchtem Aufbauservice, siehe 2.1)


Aufbauservice durch eine zertifizierte Fachfirma

  • Falls das Brandschutzgehäuse zur Verbringung an den Verwendungsort demontiert und wieder montiert werden muss (z. B. bei engen Zugängen), kann eine zertifizierte Fachfirma beauftragt werden, siehe 2.1.
  • Vorlaufzeit: ca. 4–6 Wochen.

Lager- und Umgebungsbedingungen (im Falle einer Zwischenlagerung)

  • Nicht im Freien lagern oder aufstellen (vor Feuchtigkeit, Regen, Spritzwasser und Witterungsbedingungen schützen)
  • Temperaturbereich zwischen 10 °C und 40 °C sicherstellen (gemäß DIN EN 61439-1), Frost ist zu vermeiden
  • nicht in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit von über 50% lagern oder aufstellen
  • bei Zwischenlagerung auf Transportpalette belassen
  • nicht stapeln, nicht belasten, nicht auf die Türen stellen

Meldung von möglichen Transportschäden

  • Übergabe und der Gefahrenübergang erfolgten mit Anlieferung
  • Schäden sofort dokumentieren und beim Spediteur vermerken
  • Schrank auf Transportpalette belassen, nicht stapeln oder belasten
  • Schriftliche, sofortige Meldung an RCS mit Fotodokumentation
  • Schäden durch Weitertransport nach Anlieferung sind ausgeschlossen

Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung

BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D
Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenaufbau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.

BSS-1500A/BSS-300A
Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.


public/brandschutzschraenke/allgemeines.1762513045.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/11/07 11:57 von Stefan Eisenhut

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