Inhaltsverzeichnis
Transport und Anlieferung
Allgemeine Hinweise zur Anlieferung von Brandschutzgehäusen der BSS-Serie
Klärung vor der Bestellung
- Prüfung der baulichen Gegebenheiten und rechtlichen Vorgaben
- Klärung der Verbringung vom Lieferort an den Verwendungsort
Bestellung und Liefertermin
- Grundlage für die Bestellung des Brandschutzgehäuses ist das ausgefüllte und unterzeichnete Lieferformular
- Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die Projektadresse
- Bei Nichtabnahme können zusätzliche Lager- und Handlingskosten entstehen
Transport und Anlieferung
- Lieferung erfolgt per Spedition nur bis Bordsteinkante
- Verbringung zum Verwendungsort muss durch den Kunden bzw. Errichter organisiert werden (auch bei gebuchtem Aufbauservice, siehe 2.1)
Aufbauservice durch eine zertifizierte Fachfirma
- Falls das Brandschutzgehäuse zur Verbringung an den Verwendungsort demontiert und wieder montiert werden muss (z. B. bei engen Zugängen), kann eine zertifizierte Fachfirma beauftragt werden, siehe 2.1.
- Vorlaufzeit: ca. 4–6 Wochen.
Lager- und Umgebungsbedingungen (im Falle einer Zwischenlagerung)
- Nicht im Freien lagern oder aufstellen (vor Feuchtigkeit, Regen, Spritzwasser und Witterungsbedingungen schützen)
- Temperaturbereich zwischen 10 °C und 40 °C sicherstellen (gemäß DIN EN 61439-1), Frost ist zu vermeiden
- nicht in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit von über 50% lagern oder aufstellen
- bei Zwischenlagerung auf Transportpalette belassen
- nicht stapeln, nicht belasten, nicht auf die Türen stellen
Meldung von möglichen Transportschäden
- Übergabe und der Gefahrenübergang erfolgten mit Anlieferung
- Schäden sofort dokumentieren und beim Spediteur vermerken
- Schrank auf Transportpalette belassen, nicht stapeln oder belasten
- Schriftliche, sofortige Meldung an RCS mit Fotodokumentation
- Schäden durch Weitertransport nach Anlieferung sind ausgeschlossen
Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung
BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D
Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenaufbau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.
BSS-1500A/BSS-300A
Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.
Den Link zum Liefer- und Freigabeformuliert findet man HIER

