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public:brandschutzschraenke:allgemeines

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public:brandschutzschraenke:allgemeines [2025/11/07 11:57] – [Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung] Stefan Eisenhutpublic:brandschutzschraenke:allgemeines [2025/11/07 11:58] (aktuell) Stefan Eisenhut
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 ==== Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung ==== ==== Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung ====
  
-**BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D** \\ +**BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenaufbau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.
-Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenaufbau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.+
  
-**BSS-1500A/BSS-300A** \\ +**BSS-1500A/BSS-300A** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen. 
-Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.+ 
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 +Den Link zum Liefer- und Freigabeformuliert findet man {{:public:brandschutzschraenke:lieferformular_brandschutzschraenke_rev.03.3_10-2025.pdf|HIER}}
  
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public/brandschutzschraenke/allgemeines.1762513045.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/11/07 11:57 von Stefan Eisenhut

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