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public:brandschutzschraenke:allgemeines

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public:brandschutzschraenke:allgemeines [2025/11/07 11:56] – [Allgemeine Hinweise zur Anlieferung von Brandschutzgehäusen der BSS-Serie] Stefan Eisenhutpublic:brandschutzschraenke:allgemeines [2025/11/07 11:58] (aktuell) Stefan Eisenhut
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 ==== Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung ==== ==== Aufstellhinweis für bestimmungsgemäße Anwendung ====
  
-**BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss  \\ das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenauf- \\ bau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Ge- \\ bäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist  \\ die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.+**BSS-3024D/BSS-3030D/BSS-3040D/BSS-9040D** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-3024/3030/3040D und BSS-9040D muss das jeweilige Brandschutzgehäuse stehend, an massiven Wänden d= 175 mm und auf massiven Böden mit einem Bodenaufbau aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.
  
-**BSS-1500A/BSS-300A** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige  \\ Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) ange- \\ ordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand  \\ und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine  \\ Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen.+**BSS-1500A/BSS-300A** \\ Für die bestimmungsgemäße Anwendung des Brandschutzgehäuse vom Typ BSS-1500A / BSS-300A muss das jeweilige Brandschutzgehäuse hängend, an massiven Wänden d= 175 mm aus nicht brennbaren Baustoffen (nach DIN 4102-4) angeordnet werden. Die Brandschutzgehäuse sind fest mit dem Gebäude zu verbinden und über die Bohrungen in der Rückwand und mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen. Hierzu ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-86.1-35 heranzuziehen. 
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 +Den Link zum Liefer- und Freigabeformuliert findet man {{:public:brandschutzschraenke:lieferformular_brandschutzschraenke_rev.03.3_10-2025.pdf|HIER}}
  
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public/brandschutzschraenke/allgemeines.1762513011.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/11/07 11:56 von Stefan Eisenhut

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